Recherchen der Frankfurter Rundschau und des Transparenzportals FragDenStaat belegen, dass das Bundeswirtschaftsministerium und das Kanzleramt gezielt darauf hingearbeitet haben, die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) abzuschwächen. Die Strategie folgte einem Zweischritt: zuerst die EU-Richtlinie aushöhlen, dann deutsches Recht dem abgeschwächten Standard angleichen.
- Wirtschaftsministerium und Kanzleramt gaben laut Recherchen gezielte Anweisungen an deutsche EU-Vertreter, die Lieferkettenrichtlinie abzuschwächen.
- Das Arbeitsministerium wurde bei den Absprachen bewusst übergangen.
- Die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD wurde im Omnibus-Verfahren bereits massiv entschärft: Anwendungsschwelle von 1.000 auf 3.000 Beschäftigte angehoben.
- Deutschland plant die Rücknahme des nationalen Lieferkettengesetzes (LkSG) zugunsten der schwächeren EU-Umsetzung.
Was die Recherchen aufdecken
Die Frankfurter Rundschau und das Portal FragDenStaat haben Dokumente ausgewertet, die eine systematische Einflussnahme der Bundesregierung auf die europäische Lieferkettengesetzgebung belegen. Demnach hat das Kanzleramt deutschen EU-Vertretern gezielte Anweisungen für weitreichende Zugeständnisse erteilt, ohne das federführende Bundesarbeitsministerium einzubeziehen. Das Wirtschaftsministerium koordinierte den Prozess auf Arbeitsebene.
Die Absprachen folgten einer Doppelstrategie: Zuerst sollte die EU-Richtlinie so weit abgeschwächt werden, dass sie hinter dem bestehenden deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zurückbleibt. Im zweiten Schritt plant die Bundesregierung, das strengere deutsche Gesetz aufzuheben und durch die schwächere EU-Umsetzung zu ersetzen.
Die Abschwächung in Zahlen
| Regelung | Ursprünglicher Entwurf | Nach Omnibus-Entschärfung |
|---|---|---|
| Anwendungsschwelle | 1.000 Beschäftigte | 3.000 Beschäftigte |
| Deutsches LkSG | ab 1.000 Beschäftigte | Rücknahme geplant |
| Umsetzungsfrist CSDDD | 26. Juli 2026 | Verlängert |
| Zivilrechtliche Haftung | Vorgesehen | Eingeschränkt |
Hintergrund: Vom deutschen Vorreiter zur EU-Bremse
Deutschland verabschiedete 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als eines der ersten Länder in Europa. Das LkSG verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu minimieren. Auf EU-Ebene folgte die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die ähnliche Pflichten europaweit einführen sollte.
Im sogenannten Omnibus-Verfahren wurde die CSDDD jedoch massiv entschärft. Die Anwendungsschwelle stieg von 1.000 auf 3.000 Beschäftigte, die zivilrechtliche Haftung wurde eingeschränkt, und die Umsetzungsfrist verlängert. Die Grünen-Bundestagsfraktion spricht von einer „massiven Abschwächung mit rechter Mehrheit“. Greenpeace kritisiert, dass die Richtlinie in ihrer jetzigen Form weder Umweltschutz noch Menschenrechte wirksam sichern könne.
Wer von der Abschwächung profitiert
Durch die Anhebung der Schwelle auf 3.000 Beschäftigte fallen tausende mittelgroße Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie. In Deutschland betrifft das Unternehmen mit 1.000 bis 2.999 Beschäftigten, die bisher unter das LkSG fielen und künftig von Sorgfaltspflichten befreit wären. Industrieverbände und Handelskammern hatten genau diese Entlastung gefordert und auf die Bürokratiekosten der Berichtspflichten verwiesen.
Menschenrechtsorganisationen und Umweltverbände sehen die Entwicklung kritisch. Das Bündnis „Initiative Lieferkettengesetz“ warnt, dass die Rücknahme des LkSG zugunsten der schwächeren EU-Regelung einen Rückschritt darstelle. Betroffene in Produktionsländern des globalen Südens verlören damit die Möglichkeit, Unternehmen in Deutschland für Verstöße zivilrechtlich haftbar zu machen.
Was die Dokumente über den Prozess verraten
Die von FragDenStaat veröffentlichten Dokumente zeigen eine koordinierte Vorgehensweise über mehrere Monate. Die Anweisungen des Kanzleramts an die deutschen EU-Vertreter zielten darauf ab, bei den Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat weitreichende Zugeständnisse zu machen. Das Bundesarbeitsministerium, das federführend für Arbeits- und Menschenrechtsstandards zuständig ist, wurde in den Prozess nicht eingebunden.
Diese Umgehung eines zuständigen Ressorts ist in der deutschen Regierungspraxis ungewöhnlich. Üblicherweise werden Weisungen an EU-Vertreter im Rahmen der Ressortabstimmung koordiniert. Dass das Kanzleramt diese Abstimmung umging, deutet nach Einschätzung von Verfassungsrechtlern auf eine bewusste Entscheidung hin, den Widerstand des Arbeitsministeriums gegen die Abschwächung zu vermeiden. Die Industrieverbände BDI und BDA hatten in den Monaten zuvor öffentlich eine Entlastung von Sorgfaltspflichten gefordert und auf die Wettbewerbsnachteile europäischer Unternehmen gegenüber internationalen Konkurrenten verwiesen.
Wie es weitergeht
Die Bundesregierung hat angekündigt, das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Zuge der CSDDD-Umsetzung zu überarbeiten. Ein Gesetzentwurf wird für das zweite Halbjahr 2026 erwartet. Bird & Bird, eine internationale Wirtschaftskanzlei, rechnet damit, dass die Umsetzung der CSDDD in nationales Recht frühestens 2027 erfolgt.
Die Veröffentlichung der FragDenStaat-Dokumente dürfte die politische Debatte verschärfen. Die Frage, ob Deutschland seinen Vorreiteranspruch beim Lieferkettenschutz aufgibt oder die EU-Richtlinie durch strengere nationale Regeln ergänzt, wird zu einem Gradmesser für die Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung.
Für Unternehmen entsteht durch die Unklarheit eine paradoxe Situation: Das bestehende LkSG gilt weiterhin, die CSDDD-Umsetzung steht noch aus, und ob der nationale Standard tatsächlich abgesenkt wird, ist politisch umstritten. Compliance-Abteilungen müssen derzeit beide Regelwerke parallel im Blick behalten. Die IHK rät Unternehmen, ihre bestehenden Sorgfaltsprozesse beizubehalten, bis eine endgültige Regelung vorliegt, da ein späteres Wiederaufbauen der Strukturen teurer wäre als die fortlaufende Einhaltung.
Die Initiative Lieferkettengesetz, ein Zusammenschluss von über 130 Organisationen, hat angekündigt, die Dokumente juristisch prüfen zu lassen. Im Raum steht die Frage, ob die Umgehung der Ressortabstimmung einen Verfahrensfehler darstellt, der die deutschen Verhandlungspositionen auf EU-Ebene anfechtbar machen könnte. Eine Klärung wird frühestens im Herbst 2026 erwartet.
Häufige Fragen
Was hat die Bundesregierung laut den Recherchen getan?
Laut Frankfurter Rundschau und FragDenStaat haben Wirtschaftsministerium und Kanzleramt gezielt darauf hingewirkt, die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) abzuschwächen. Das Kanzleramt erteilte deutschen EU-Vertretern Anweisungen für weitreichende Zugeständnisse, ohne das Arbeitsministerium einzubeziehen.
Was ändert sich für Unternehmen?
Die Anwendungsschwelle der EU-Richtlinie wurde von 1.000 auf 3.000 Beschäftigte angehoben. Unternehmen zwischen 1.000 und 2.999 Beschäftigten, die bisher unter das deutsche Lieferkettengesetz fielen, könnten künftig von Sorgfaltspflichten befreit sein, sofern das LkSG tatsächlich zurückgenommen wird.
Was bedeutet das für Betroffene in Lieferketten?
Die zivilrechtliche Haftung wurde im Omnibus-Verfahren eingeschränkt. Betroffene in Produktionsländern des globalen Südens verlieren damit die Möglichkeit, europäische Unternehmen vor Gerichten in der EU für Menschenrechts- und Umweltverstöße in der Lieferkette haftbar zu machen.
Quellen:
Presseportal / Frankfurter Rundschau,
Grüne-Bundestagsfraktion / EU-Lieferkettengesetz