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Zuckersteuer ab 2028: Bundesregierung plant Abgabe auf Softdrinks

Verbraucher

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Zuckergetränkesteuer ab 2028. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hervor, die am 25. August 2026 veröffentlicht wurde. Die Steuer soll jährlich rund 450 Millionen Euro einbringen und Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt in Softdrinks zu senken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesregierung will ab 2028 eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke einführen, verankert im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom April 2026.
  • Erwartete Einnahmen: rund 450 Millionen Euro pro Jahr, dazu Einsparungen von 20 bis 170 Millionen Euro jährlich bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • In Großbritannien sank der Zuckergehalt in Softdrinks nach Einführung einer vergleichbaren Abgabe um 35 Prozent.
  • Modellrechnungen zeigen: Ein Preisaufschlag von 20 Prozent auf Softdrinks könnte in Deutschland binnen 20 Jahren rund 31.600 Adipositas-Fälle verhindern.

Was die Bundesregierung konkret plant

Die Zuckergetränkesteuer geht auf die Empfehlung Nummer 66 der Finanzkommission Gesundheit zurück, die im März 2026 insgesamt 66 Vorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt hatte. Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 29. April 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das die rechtliche Grundlage für die neue Abgabe schafft. Zwischen dem endgültigen Beschluss über die konkreten Steuersätze und dem Inkrafttreten soll eine Übergangsfrist von etwa zwölf Monaten liegen, damit Hersteller ihre Rezepturen anpassen können.

Die Bundesregierung orientiert sich dabei am britischen Modell, das seit 2018 als Soft Drinks Industry Levy in Kraft ist. Konkrete Steuersätze für Deutschland hat die Regierung bislang nicht veröffentlicht. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sollen bei der Ausgestaltung beachtet werden, heißt es in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage.

Die Zahlen hinter der Debatte

Der Zuckerkonsum in Deutschland liegt deutlich über den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Frauen nehmen im Durchschnitt 61 Gramm Zucker pro Tag zu sich, Männer sogar 78 Gramm (Robert Koch-Institut, Stand 2026). Die WHO empfiehlt weniger als 25 Gramm täglich. Rund 60 Prozent der Erwachsenen in Deutschland gelten als übergewichtig, 25 Prozent als adipös.

Kennzahl Wert Quelle, Stand
Erwartete Steuereinnahmen pro Jahr ca. 450 Mio. Euro Finanzkommission Gesundheit, März 2026
GKV-Einsparungen pro Jahr 20 bis 170 Mio. Euro Bundesregierung, August 2026
Folgekosten Adipositas in Deutschland bis zu 60 Mrd. Euro jährlich Bundesärztekammer, 2026
GKV-Kosten für Folgeerkrankungen ca. 3,5 Mrd. Euro jährlich GKV-Spitzenverband, 2026
Zuckerreduktion in UK-Softdrinks (2015 bis 2019) 35 Prozent Public Health England, 2020
Länder mit Zuckersteuer weltweit über 100 WHO, Stand 2026

Was das britische Vorbild zeigt

Großbritannien führte die Soft Drinks Industry Levy im April 2018 ein. Die Abgabe staffelt sich nach Zuckergehalt: Getränke mit mehr als acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter zahlen den höchsten Satz, Getränke zwischen fünf und acht Gramm einen niedrigeren. Das Ergebnis nach vier Jahren ist messbar. Der durchschnittliche Zuckergehalt in britischen Softdrinks sank von 4,4 Gramm auf 2,9 Gramm pro 100 Milliliter. Bei Minderjährigen ging der tägliche Zuckerkonsum durch Softdrinks um fast 50 Prozent zurück.

Der entscheidende Effekt trat bereits vor dem Start der Steuer ein: Hersteller formulierten ihre Rezepturen um, um die höhere Steuerstufe zu vermeiden. Genau diesen Anreizmechanismus will die Bundesregierung mit der zwölfmonatigen Übergangsfrist auch in Deutschland auslösen.

Die drei Bausteine der geplanten Zuckersteuer

Die Zuckergetränkesteuer ruht auf drei Säulen, die sich aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und der Empfehlung der Finanzkommission ableiten lassen. Der erste Baustein ist die Steuer selbst, die Herstellern einen finanziellen Anreiz gibt, den Zuckergehalt zu reduzieren. Der zweite Baustein ist die Reformulierung: Die Übergangsfrist soll Unternehmen Zeit geben, ihre Rezepturen anzupassen, bevor die Steuer greift. Der dritte Baustein ist die Prävention. Die Einnahmen sollen zweckgebunden in die Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung fließen, insbesondere in Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung.

Modellrechnungen deutscher Forschungseinrichtungen untermauern den erwarteten Effekt: Ein Preisaufschlag von 20 Prozent auf Softdrinks könnte in 20 Jahren rund 31.600 Adipositas-Fälle in Deutschland verhindern. Würde die Steuer auch auf Fruchtsäfte ausgeweitet, stiege die Zahl auf rund 159.400 vermiedene Fälle.

Wer betroffen ist

Die Steuer trifft zunächst die Hersteller zuckergesüßter Getränke, nicht die Verbraucher direkt. Ob und in welchem Umfang Hersteller die Abgabe an die Kundschaft weitergeben, bleibt ihnen überlassen. Erfahrungen aus Großbritannien zeigen, dass die Preiserhöhung im Einzelhandel je nach Marke zwischen 5 und 20 Prozent lag. Betroffen sind Limonaden, Eistees, Energydrinks und gesüßte Fruchtsaftgetränke. Reine Fruchtsäfte, Milchprodukte und alkoholische Getränke fallen nach aktuellem Stand nicht unter die geplante Regelung.

Für die Getränkeindustrie bedeutet die Steuer einen Strukturwandel. Unternehmen, die frühzeitig auf zuckerreduzierte oder zuckerfreie Rezepturen umstellen, können die Abgabe vermeiden. Wer den Zuckergehalt beibehält, zahlt. Branchenverbände wie der Bundesverband der Deutschen Erfrischungsgetränke-Industrie (wafg) haben bereits Widerstand angekündigt und warnen vor Arbeitsplatzverlusten und Standortverlagerungen.

Wie es weitergeht

Die konkreten Steuersätze stehen noch aus. Die Bundesregierung hat angekündigt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Staffelung nach Zuckergehalt festlegt. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen, da es die Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern berührt. Frühestens im Frühjahr 2027 dürfte der Entwurf im Bundestag beraten werden. Nach der zwölfmonatigen Übergangsfrist wäre eine Einführung ab Anfang 2028 realistisch.

Politisch bleibt die Zuckersteuer umstritten. Die AfD-Fraktion im Bundestag forderte am 25. August 2026, die Pläne zu stoppen, und sprach von einem „Bevormundungsinstrument“. Die Grünen und Teile der SPD befürworten die Abgabe seit Jahren. Verbraucherschutzorganisationen wie Foodwatch drängen auf eine Ausweitung auch auf andere stark zuckerhaltige Lebensmittel. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft und die Bundesärztekammer unterstützen die Pläne ausdrücklich.

Einordnung

Deutschland gehört zu den letzten großen EU-Volkswirtschaften ohne eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke. Über 100 Länder weltweit haben vergleichbare Abgaben bereits eingeführt. Die Erfahrungen aus Großbritannien, Mexiko und Frankreich zeigen übereinstimmend, dass eine gestaffelte Steuer den Zuckergehalt in Getränken senkt, weil Hersteller ihre Rezepturen anpassen, bevor sie die Abgabe zahlen müssen. Der entscheidende Punkt ist nicht die Steuereinnahme, sondern der Reformulierungsanreiz. Die 450 Millionen Euro Einnahmen sind gemessen an den geschätzten 60 Milliarden Euro Adipositas-Folgekosten ein kleiner Betrag. Der tatsächliche Nutzen liegt in der Verhaltensänderung der Industrie.

Häufig gestellte Fragen

Werden Softdrinks für Verbraucher teurer?

Die Steuer wird auf Herstellerebene erhoben. Ob und wie stark Hersteller die Kosten weitergeben, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab. In Großbritannien stiegen die Preise für stark gezuckerte Getränke um 5 bis 20 Prozent, während viele Hersteller stattdessen den Zuckergehalt senkten und die Steuer so vermieden.

Welche Getränke sind betroffen?

Nach aktuellem Stand erfasst die geplante Steuer zuckergesüßte Erfrischungsgetränke wie Limonaden, Eistees und Energydrinks. Reine Fruchtsäfte, Milchprodukte und alkoholische Getränke sollen vorerst ausgenommen bleiben. Diskutiert wird eine spätere Ausweitung auf Fruchtsaftgetränke.

Wann kommt die Zuckersteuer?

Die Rechtsgrundlage wurde im April 2026 mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geschaffen. Die Bundesregierung muss noch einen Gesetzentwurf mit konkreten Steuersätzen vorlegen. Nach parlamentarischer Beratung und einer zwölfmonatigen Übergangsfrist für die Industrie ist ein Start ab Anfang 2028 geplant.

Quellen:
Deutscher Bundestag,
Presseportal

Miriam Falk
Miriam Falk

Miriam Falk berichtet über Gesundheit, Pflege und gesellschaftliche Entwicklungen. Sie ist ausgebildete Journalistin mit Schwerpunkt Sozial- und Gesundheitspolitik und schreibt seit zwölf Jahren für Fach- und Publikumsmedien. Bei Meldungen.net verantwortet sie Gesundheit und Gesellschaft.

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