Die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) hat am 21. August 2026 ein Bußgeld von 825 Millionen Euro gegen den Fahrdienstleister Uber verhängt. Die Strafe betrifft automatisierte Kontosperrungen und Verstöße gegen das Auskunftsrecht europäischer Fahrer im Zeitraum 2020 bis 2022. Uber hat angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
- Die AP verhängt 825 Millionen Euro Bußgeld gegen Uber, die höchste Strafe in der Geschichte der Behörde.
- Uber sperrte zwischen 2020 und 2022 Fahrerkonten automatisiert, ohne die Betroffenen ausreichend zu informieren.
- Die Strafe ist bereits das dritte DSGVO-Bußgeld gegen Uber durch die niederländische Behörde seit 2024.
- Uber kündigte an, die Entscheidung als „unverhältnismäßig“ anzufechten. Die Aktie reagierte kaum und stieg leicht auf 78,80 US-Dollar.
Was die niederländische Datenschutzbehörde Uber vorwirft
Die Autoriteit Persoonsgegevens (AP) wirft dem US-Konzern Uber zwei Kernverstöße gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor. Zwischen 2020 und 2022 sperrte Uber Fahrerkonten auf Grundlage automatisierter Entscheidungen, ohne die Betroffenen ausreichend über die Gründe und die Funktionsweise der Algorithmen zu informieren. Das verstößt gegen Artikel 22 der DSGVO, der weitreichende Transparenzpflichten bei automatisierter Entscheidungsfindung vorschreibt.
Der zweite Vorwurf betrifft das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO. Fahrer, die Auskunft über ihre gespeicherten Daten verlangten, erhielten nach Feststellung der AP unvollständige oder verspätete Antworten. Die Behörde sieht darin ein systematisches Versäumnis, nicht einen Einzelfall. Da Uber seinen europäischen Hauptsitz in Amsterdam hat, ist die AP im sogenannten One-Stop-Shop-Verfahren federführend für alle DSGVO-Verfahren gegen den Konzern in der Europäischen Union zuständig.
Die Zahlen hinter der Rekordstrafe
Die 825 Millionen Euro stellen die höchste Einzelstrafe dar, die die AP jemals gegen ein Unternehmen verhängt hat. Im europäischen Vergleich ist die Summe die zweithöchste DSGVO-Strafe nach dem 1,2-Milliarden-Euro-Bußgeld, das die irische Datenschutzkommission (DPC) im Mai 2023 gegen Meta Platforms verhängte.
| Kennzahl | Wert | Quelle, Stand |
|---|---|---|
| Aktuelles Bußgeld gegen Uber | 825 Mio. Euro | AP, August 2026 |
| Bußgeld Uber Datenübermittlung USA | 290 Mio. Euro | AP, August 2024 |
| Bußgeld Uber (erstes Verfahren) | 10 Mio. Euro | AP, 2024 |
| Höchste DSGVO-Strafe insgesamt (Meta) | 1,2 Mrd. Euro | DPC Irland, Mai 2023 |
| Uber-Aktienkurs nach Bekanntgabe | 78,80 USD (+0,32 %) | NYSE, 21.08.2026 |
Drei Strafen in zwei Jahren: Die Eskalation gegen Uber
Die aktuelle Strafe reiht sich in eine Serie von DSGVO-Verfahren ein, die die AP seit 2024 gegen Uber führt. Im August 2024 verhängte die Behörde ein Bußgeld von 290 Millionen Euro gegen den Fahrdienstleister. Damals ging es um die unrechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten europäischer Fahrer auf Server in den Vereinigten Staaten. Uber hatte zwischen August 2021 und November 2023 auf die vorgeschriebenen EU-Standardvertragsklauseln verzichtet und sich stattdessen auf Ausnahmeregelungen nach Artikel 49 DSGVO berufen, die nach Auffassung der AP nicht anwendbar waren.
Zu den übermittelten Daten gehörten nach Angaben der AP Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie in Einzelfällen auch Informationen zu Straftaten und Gesundheitsdaten. Den Anstoß für das Verfahren gaben 172 Uber-Fahrer aus Frankreich, die Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL eingereicht hatten. Die CNIL leitete den Fall an die AP als federführende Behörde weiter.
Bereits zuvor hatte die AP ein Bußgeld von 10 Millionen Euro gegen Uber verhängt, ebenfalls wegen Transparenzmängeln bei der Verarbeitung von Fahrerdaten. Die Gesamtsumme der drei Verfahren beläuft sich damit auf rund 1,125 Milliarden Euro innerhalb von zwei Jahren.
Warum Uber im Fokus der europäischen Datenschützer steht
Die Häufung der Verfahren gegen Uber hat strukturelle Gründe. Der Konzern verarbeitet die personenbezogenen Daten von hunderttausenden Fahrern in Europa, die als Selbstständige über die Plattform arbeiten. Anders als bei klassischen Arbeitsverhältnissen fehlen den Fahrern betriebliche Datenschutzbeauftragte und Betriebsräte, die ihre Interessen vertreten könnten. Die Plattformarchitektur von Uber stützt sich auf algorithmische Steuerung bei der Auftragsvergabe, Bewertung und Kontosperrung.
Genau diese algorithmische Steuerung steht im Kern des aktuellen Verfahrens. Wenn ein Algorithmus ein Fahrerkonto sperrt, verliert die betroffene Person ihre Einkommensgrundlage. Die DSGVO verlangt in solchen Fällen, dass die betroffene Person eine Erklärung erhält, wie die Entscheidung zustande kam, und dass ein menschlicher Ansprechpartner die automatisierte Entscheidung überprüft. Die AP stellte fest, dass Uber beide Anforderungen im untersuchten Zeitraum nicht erfüllt hat.
Wie Uber reagiert und was als Nächstes folgt
Uber bezeichnete die Strafe als „unverhältnismäßig“ und kündigte an, Berufung einzulegen. Das Berufungsverfahren wird vor niederländischen Verwaltungsgerichten geführt und kann sich über mehrere Instanzen erstrecken. Bei der 290-Millionen-Euro-Strafe von 2024 hat Uber bereits Berufung eingelegt, eine abschließende Entscheidung steht aus.
An den Finanzmärkten löste die Nachricht kaum Bewegung aus. Die Uber-Aktie stieg am Tag der Bekanntgabe um 0,32 Prozent auf 78,80 US-Dollar an der New Yorker Börse (NYSE, Stand 21. August 2026). Analysten bewerten die Strafe als eingepreistes Regulierungsrisiko, das die operative Geschäftstätigkeit des Konzerns nicht unmittelbar beeinträchtigt.
Die Dreifach-Eskalation der niederländischen Datenschutzbehörde gegen Uber zeigt ein Muster, das über den Einzelfall hinausweist. Europäische Aufsichtsbehörden greifen zunehmend die algorithmische Steuerung von Plattformarbeit als Datenschutzproblem auf. Für andere Plattformen wie Bolt, Freenow oder Lieferando stellt sich die Frage, ob ihre eigenen Systeme zur automatisierten Entscheidungsfindung den Transparenzanforderungen der DSGVO genügen. Die Summe von 1,125 Milliarden Euro in drei Verfahren gegen einen einzigen Konzern macht deutlich, dass die Aufsichtsbehörden bei Wiederholungsfällen nicht mehr auf symbolische Strafen setzen.
Häufig gestellte Fragen
Warum ist die niederländische Behörde für Uber zuständig?
Uber hat seinen europäischen Hauptsitz in Amsterdam. Nach dem One-Stop-Shop-Prinzip der DSGVO ist damit die Autoriteit Persoonsgegevens (AP) die federführende Aufsichtsbehörde für alle DSGVO-Verfahren gegen Uber innerhalb der Europäischen Union. Beschwerden aus anderen EU-Staaten werden an die AP weitergeleitet.
Was bedeutet die Strafe für Uber-Nutzer in Deutschland?
Für Fahrgäste ändert sich unmittelbar nichts. Die Verfahren betreffen die Verarbeitung von Fahrerdaten, nicht von Kundendaten. Allerdings könnten strengere Transparenzpflichten bei automatisierten Entscheidungen langfristig auch die Algorithmen betreffen, die Fahrtpreise und Wartezeiten bestimmen.
Muss Uber die 825 Millionen Euro sofort zahlen?
Uber hat Berufung angekündigt. Solange das Berufungsverfahren läuft, ist die Strafe in der Regel nicht vollstreckbar. Das Verfahren vor den niederländischen Verwaltungsgerichten kann mehrere Jahre dauern. Auch gegen die frühere 290-Millionen-Euro-Strafe von August 2024 läuft noch ein Berufungsverfahren.
Quellen:
heise online,
Dr. Datenschutz