Dienstag, 20. Oktober 2026Unabhängige Redaktion · Nachrichten aus Wirtschaft, Technologie und Gesellschaft

Erbschaftsteuer erreicht 2025 mit 21,4 Milliarden Euro neuen Höchstwert

Wirtschaft

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland hat im Jahr 2025 einen historischen Höchstwert von 21,4 Milliarden Euro erreicht. Das entspricht einem Anstieg von 60,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt am 26. August 2026 mitteilte. Besonders stark wuchsen die Steuerfestsetzungen bei Großvermögen ab 20 Millionen Euro, die sich mehr als verdoppelten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg 2025 auf den Rekordwert von 21,4 Milliarden Euro, ein Plus von 60,8 Prozent zum Vorjahr.
  • Insgesamt wurden 141,1 Milliarden Euro an Vermögen übertragen, 23,1 Prozent mehr als 2024.
  • Allein die Steuerfestsetzungen bei Großvermögen ab 20 Millionen Euro legten um 146,8 Prozent zu.
  • Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) fordert eine Reform mit höheren Freibeträgen und dem Abbau von Steuerprivilegien.

Erbschaftsteuer erreicht 2025 neuen Höchststand

Die Erbschaftsteuer machte mit 13,3 Milliarden Euro den größeren Anteil am Gesamtaufkommen aus. Gegenüber 2024 bedeutet das einen Anstieg von 57,1 Prozent. Der bisherige Höchststand lag bei 9,0 Milliarden Euro im Jahr 2021. Die Schenkungsteuer stieg noch stärker: um 67,3 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro (Statistisches Bundesamt, Stand August 2026). Seit 2019 verzeichnet die Schenkungsteuer einen kontinuierlichen Anstieg, was Fachleute auf eine zunehmende vorweggenommene Erbfolge zurückführen.

Insgesamt wurden im Jahr 2025 Vermögenswerte in Höhe von 141,1 Milliarden Euro übertragen. Das steuerlich berücksichtigte Vermögen lag sogar bei 150,5 Milliarden Euro, weil bei Schenkungen unter Auflagen auch Gegenleistungen in die Berechnung einfließen. Die Differenz zwischen übertragenem und steuerlich berücksichtigtem Vermögen stieg um 32,9 Prozent.

Großvermögen treiben den Rekordanstieg

Besonders auffällig ist die Dynamik bei Großvermögen. Die Steuerfestsetzungen für Übertragungen ab 20 Millionen Euro haben sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt und legten um 146,8 Prozent zu. Diese Kategorie macht zwar nur einen kleinen Teil der Steuerfälle aus, trägt aber einen überproportionalen Anteil zum Gesamtaufkommen bei.

Unter den übertragenen Vermögensarten entfielen 51,6 Milliarden Euro auf Grundvermögen, ein Plus von 11,2 Prozent. Kapitalgesellschaftsanteile verzeichneten mit einem Anstieg von 128,9 Prozent auf 16,8 Milliarden Euro den stärksten relativen Zuwachs. Das Betriebsvermögen lag bei 25,6 Milliarden Euro (plus 19,0 Prozent), sonstiges Vermögen bei 45,3 Milliarden Euro (plus 19,7 Prozent).

Kennzahl Wert 2025 Veränderung zum Vorjahr
Festgesetzte Steuer gesamt 21,4 Mrd. Euro +60,8 %
Erbschaftsteuer 13,3 Mrd. Euro +57,1 %
Schenkungsteuer 8,1 Mrd. Euro +67,3 %
Übertragenes Vermögen 141,1 Mrd. Euro +23,1 %
Grundvermögen 51,6 Mrd. Euro +11,2 %
Kapitalgesellschaftsanteile 16,8 Mrd. Euro +128,9 %
Steuererlasse (Verschonung) 3,7 Mrd. Euro +9,9 %

Warum die Erbschaftsteuer so stark gestiegen ist

Der sprunghafte Anstieg hat mehrere Ursachen. Die geburtenstarken Jahrgänge der Nachkriegszeit erreichen zunehmend das Alter, in dem Vermögen an die nächste Generation übergeht. Gleichzeitig haben steigende Immobilienbewertungen nach der Reform der Grundstücksbewertung ab 2023 dazu geführt, dass Erbschaften und Schenkungen höher veranlagt werden als in früheren Jahren.

Hinzu kommt ein Vorzieh-Effekt: Viele Vermögende übertragen ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten, um die geltenden Freibeträge mehrfach auszuschöpfen. Der Freibetrag für Kinder liegt bei 400.000 Euro und kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Die Schenkungsteuer stieg mit 67,3 Prozent noch stärker als die Erbschaftsteuer, was auf eine verstärkte vorweggenommene Erbfolge hindeutet.

Wer von der Steuer betroffen ist und wer nicht

Die Statistik des Statistischen Bundesamtes erfasst ausschließlich steuerpflichtige Fälle. Der größte Teil aller Erbschaften und Schenkungen liegt unterhalb der persönlichen Freibeträge und taucht in den Zahlen nicht auf. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro pro Elternteil. Für Enkel liegt der Freibetrag bei 200.000 Euro.

Die effektive Steuerbelastung konzentriert sich auf große Vermögensübertragungen. Nach Berechnungen des DIW erhalten 0,7 Prozent der Erben rund 32 Prozent aller vererbten Vermögenswerte (DIW Wochenbericht 4/2026). Gleichzeitig wurden 2025 Steuererlasse im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung in Höhe von 3,7 Milliarden Euro gewährt, ein Plus von 9,9 Prozent. Diese Verschonungsregelungen betreffen vor allem Betriebsvermögen und sollen Arbeitsplätze bei Unternehmensübergaben schützen.

Reformdebatte gewinnt an Fahrt

Der Rekordwert dürfte die politische Debatte über eine Reform der Erbschaftsteuer weiter befeuern. Das DIW hat Anfang 2026 ein Reformkonzept vorgelegt, das höhere Lebensfreibeträge mit einem Abbau bestehender Steuerprivilegien verbindet. Der Vorschlag sieht einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro für enge Verwandte vor, der die bisherige Regelung mit 400.000 Euro alle zehn Jahre ersetzen soll.

Im Gegenzug sollen die weitreichenden Steuerbefreiungen für Unternehmensübertragungen fallen. Nach geltendem Recht können Betriebsvermögen unter bestimmten Bedingungen zu 85 oder sogar 100 Prozent steuerfrei übertragen werden. Das DIW beziffert das Mehraufkommen bei einer vollständigen Abschaffung dieser Privilegien auf 7,8 Milliarden Euro pro Jahr (DIW Politikberatung kompakt 208/2025). Das Kernmodell des DIW mit vier Tarifstufen und erhöhten Freibeträgen würde zu Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro jährlich führen.

Einordnung

Der Anstieg um 60,8 Prozent in einem einzigen Jahr ist beispiellos in der Geschichte der deutschen Erbschaftsteuer. Die Zahlen zeigen, dass sich die Vermögensübertragung zwischen den Generationen beschleunigt. Ob die Politik mit einer Reform der Freibeträge und Privilegien reagiert, ist offen. Die SPD hat bereits ein eigenes Konzeptpapier vorgelegt, das in eine ähnliche Richtung wie der DIW-Vorschlag zielt. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit bereits einmal die Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Reform erzwungen. Fachleute rechnen damit, dass die aktuellen Verschonungsregelungen erneut auf den Prüfstand kommen könnten.

Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer 2025

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer 2026?
Die persönlichen Freibeträge sind seit 2009 unverändert: Ehepartner können 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder 400.000 Euro pro Elternteil und Enkel 200.000 Euro. Diese Freibeträge gelten jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren und können bei Schenkungen zu Lebzeiten mehrfach genutzt werden.

Warum ist die Erbschaftsteuer 2025 so stark gestiegen?
Der Rekordanstieg geht auf mehrere Faktoren zurück: höhere Immobilienbewertungen seit der Bewertungsreform 2023, eine zunehmende Zahl von Erbfällen durch die alternde Nachkriegsgeneration und eine verstärkte vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen zu Lebzeiten. Besonders Großvermögen ab 20 Millionen Euro trugen mit einem Plus von 146,8 Prozent zum Anstieg bei.

Wird die Erbschaftsteuer reformiert?
Eine Reform wird politisch diskutiert. Das DIW schlägt vor, die Freibeträge für enge Verwandte auf eine Million Euro als Lebensfreibetrag zu erhöhen und im Gegenzug die Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen abzuschaffen. Die SPD hat ein eigenes Konzeptpapier vorgelegt. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor.

Quellen: Statistisches Bundesamt via Presseportal, DIW Wochenbericht 4/2026

Miriam Falk
Miriam Falk

Miriam Falk berichtet über Gesundheit, Pflege und gesellschaftliche Entwicklungen. Sie ist ausgebildete Journalistin mit Schwerpunkt Sozial- und Gesundheitspolitik und schreibt seit zwölf Jahren für Fach- und Publikumsmedien. Bei Meldungen.net verantwortet sie Gesundheit und Gesellschaft.

Meldungen.net ist ein unabhängiges Nachrichtenangebot. Werbliche und bezahlte Inhalte kennzeichnen wir klar als solche. Redaktionelle Hinweise finden Sie in unseren Redaktionsrichtlinien.